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- Veröffentlicht: Samstag, 05. November 2011 20:27
- Geschrieben von Super User
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Mobilfunkbetreiber betonen immer, es sei nicht erwiesen, daß die permanente Bestrahlung des Menschen durch Mobilfunkwellen Schäden hervorruft. Das stimmt.
Was verschwiegen wird: Es ist auch nicht erwiesen, daß die Strahlen nicht schädlich sind. Als Contergan-Pillen verabreicht wurden, waren die Schäden nach 9 Monaten sichtbar (Es dauerte länger, bis die Ursache gerichtsfest war.) Beim Asbest hat es Jahrzehnte gedauert, bei Holzschutzmitteln auch.
Deshalb gibt es das Vorsorgeprinzip. Solange nicht klar ist, wie gefährlich eine Technik ist, muß alles getan werden, um mögliche Schäden zu verhindern.
Genau das geschieht aber nicht: Obwohl selbst das Bundesumweltministerium zugibt, daß niemand weiß, wie die Langzeitwirkung von Strahlen ist und daß keiner weiß, wie Kinder auf diese Bestrahlung reagieren, wird einfach drauflos gestrahlt. Weil jede Menge Geld mit im Spiel ist.
Es gibt viele Anzeichen dafür, dass die Strahlen gefährlich sind:
- Unerklärliche Erhöhung der Krebsraten (Erbes-Büdesheim!)
- Versuchstiere entwickeln Krebs
- Blutwerte ändern sich bei Bestrahlung
- Elektrosensible Menschen reagieren mit schweren Krankheitssymptomen
Deshalb gibt es keine Versicherung, die Strahlenschäden abdeckt . Wenn heute wissenschaftlich erwiesen wird, daß die Mobilfunkmasten Krebs verursachen, kann man zwar Mobilfunkunternehmen verklagen … aber letztlich wird die Allgemeinheit über die Krankenkassen den Schaden tragen – wenn die Unternehmen Konkurs anmelden (und bis dahin auf Kosten unserer Gesundheit satte Gewinne gemacht haben) . Und was haben Betroffene von Geld, wenn sie KRANK sind?
Informieren Sie sich über wissenschaftliche Hintergründe in den Bereichen Mobilfunk & Gesundheit und Mobilfunk & öffentliches Recht.