Petition & Korrespondenz
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- Veröffentlicht: Dienstag, 20. Dezember 2011 21:15
- Geschrieben von Super User
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- Petition & Korrespondenz
Was kann man tun, wenn einem ein Mobilfunkmast fleißig ins Schlafzimmer strahlt?
Die Mobilfunkbetreiber und der Städte- und Gemeindebund haben sich auf eine freiwillige Lösung geeinigt. Bevor ein Mast aufgestellt wird, werden Gemeinden informiert. Die sollen bei Bürgern nachfragen, haben Einspruchsrechte – und dann wird man weiter sehen, worauf man sich einigt.
Soweit die Theorie.
In der Flomborner Praxis hieß das: Irgendwann im Sommer 2009 schickte die Verbandsgemeinde ein Schreiben an den Flomborner Ortsbürgermeister. Darin stand, dass die Firma O2 auf dem Raiffeisendach einen Mobilfunkmast anbringen will.
Niemand weiß, ob dieses Schreiben je in Flomborn ankam. Es waren Sommerferien, der alte Ortsbürgermeister schied aus, der Neue trat sein Amt an, keiner kannte das Schreiben – und Anwohner wurden schon mal gar nicht informiert. – Damit wurden Einspruchsfristen versäumt. Irgendwann wurde der Mast aufgebaut – es war ja keine Antwort gekommen.
Was nun?
Als Bürger bei O2 anregten, den Standort des Mastes weg von den Wohnhäusern zu verlegen, kam die Antwort: Darüber wird erst gar nicht diskutiert.
Der Flomborner Fall zeigt: Die freiwillige Vereinbarung funktioniert so nicht. Weil die gesetzlichen Regelungen nicht zwingend verlangen, dass Anwohner zu Wort kommen, konnte der Mast problemlos aufgebaut werden.
Die einzige Möglichkeit für die ohnmächtigen Anwohner ist eine Petition. Die hat die BI eingereicht. Der anhängende Schriftwechsel zeigt: Es geht der BI nicht nur darum, den Mast raus aus dem Wohngebiet, weg von Spielplatz, Kindergarten und Schulzentrum zu bringen. Es geht auch darum, besseren gesetzlichen Schutz zu erlangen. Durch Mindestabstände, niedrigere Grenzwerte und vor allem: Haftung. Keine Versicherung versichert gegen Mobilfunkschäden. Sobald erst einmal wissenschaftlich fest steht, dass Gesundheitsschäden durch Dauerbestrahlung entstehen, wird es nämlich richtig teuer.
Im Anhang der Schriftwechsel zwischen BI und Bürgerbeauftragtem. Er zeigt: Auf Politiker sollte man sich nicht unbedingt verlassen, wenn man seine Gesundheit schützen will.